Vielen Therapeuten, die im Bereich der ganzheitlichen Behandlungsmethoden und spirituellen Lebensberatung tätig sind, istnicht bewusst, dass Sie sich mit ihren Werbe- aussagen auf Flyern oder ihrer Internetseite auf einem sehr dünnen Eis bewegen und zum Beispiel gegen dasHeilmittelwerbegesetz(HWG) oder dasGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG) verstoßen. Viele bieten mit ihrer Werbung eine optimale Vorlage, um von geschäftstüchtigen Abmahnvereinen und Anwälten mit teuren Kostenbescheiden oder der Drohung von Unterlassungsklagen abgemahnt zu werden.
Der Bereich der ganzheitlichen Behandlungsmethoden und spirituellen Lebensberatung hat sich für Anwälte und Abmahnvereine zu einerlukrativen Einnahmequelle entwickelt, weil sie ganz genau wissen, dass die wenigsten Therapeuten sich mit den rechtlichen Grundlagen befasst haben und hier ein leichtes Geld zu verdienen ist. Und das beginnt schon mit dem Begriff"Therapeut", der nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden darf.
Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig es ist, dass Sie sichrechtzeitig darüber informieren, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten Sie für Ihre Tätigkeit werben können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Kosten für eineBeratungbelaufen sich auf einen Bruchteil dessen, was Sie für eine Abmahnung bezahlen müssen.
Ausführliche Informationen, eine kompetente Beratung, Workshops, Seminare sowie ein Buch zu diesem Thema (ab Herbst 2008) bietet Ihnen>>Verona Gerasch<< an.
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