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Fragen & Beratung

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen oder für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Tel. +49 (0)7141 2422393

... oder über Zoom (den Termin bitte vorab telefonisch oder per E-Mail abstimmen).
rechtlichesVielen Heilpraktikern, Therapeuten und Dienstleistern mit ganzheitlicher Ausrichtung ist nicht bewusst, dass Sie sich mit ihren Werbeaussagen auf Flyern oder Internetseiten auf einem sehr dünnen Eis bewegen. Durch bestimmte Formulierungen können Sie ohne es zu wissen z. B. gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, was dann Konkurrenten, Neider, Abmahnvereine oder Anwälte zum Anlass nehmen können, um Sie mit der Androhung von Unterlassungsklagen kostenpflichtig abzumahnen. Das beginnt schon mit dem Begriff „Therapeut“, der von vielen benutzt wird, aber tatsächlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verwendet werden darf.

Informieren Sie sich frühzeitig

Ich kann nicht genug betonen wie wichtig es ist, dass Sie sich frühzeitig darüber informieren, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten Sie für Ihre Tätigkeit werben können. Einige Verbände bieten ihren Mitgliedern inzwischen die rechtliche Überprüfung von Texten für Webseiten und Werbedrucksachen durch eigene oder beauftragte Fachanwälte an. Wenn Sie in keinem Verband Mitglied sind, oder Ihr Verband keine Überprüfungen anbietet, dann können Sie natürlich auch direkt einen Fachanwalt beauftragen, damit Sie mit Ihrer Werbung rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Buchtipp: Selbständigkeit im alternativen Gesundheits- und Beraterberuf

Verona Gerasch hat zusammen mit Thomas Hanke das Buch Selbständigkeit im alternativen Gesundheits- und Beraterberuf, Berufung, Spiritualität & Business geschrieben, das ich sehr empfehlen kann. Außerdem bietet sie zu diesem Themenbereich auch kompetente Beratung, Einzelcoaching sowie Workshops und Seminare an.

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